Juni 2026

Transkription von Online-Meetings (Teil 1)

Wenn Sie Online-Meetings transkribieren, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten. Die Aufzeichnung oder Verschriftlichung (Transkription) darf nur erfolgen, wenn alle Teilnehmenden vorher eindeutig informiert und rechtmäßig eingebunden wurden.

Besonders wichtig ist die Einwilligung: Holen Sie vorab eine freiwillige Zustimmung aller Teilnehmenden ein. Nutzen Sie die Funktionen Ihres Konferenztools zur Dokumentation.

Warum?

1. Strafrecht
Das deutsche Strafrecht schützt das nicht-öffentlich gesprochene Wort. Das bedeutet: Sie dürfen ein Gespräch – etwa ein Online-Meeting – nur dann aufzeichnen oder transkribieren, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben. Ohne Einverständnis machen Sie sich strafbar. Diese Regelung ist nicht neu und gilt unabhängig von der eingesetzten Technologie.

2. Datenschutzrecht
Auch wenn nicht über Personen gesprochen wird, nimmt das System personenbezogene Daten der sprechenden Menschen auf. Das zählt unter Verarbeiten personenbezogener Daten und hierfür brauchen Sie die Zustimmung.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@perico-gmbh.de

Wir wünschen Ihnen eine datenpannenfreie Zeit.


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