NIS-2-Richtlinie

Cyber-Sicherheit mit Erfolg

Was ist NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die EU-weite Mindeststandards für Cybersicherheit in Unternehmen festlegt. In Deutschland werden die Anforderungen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) voraussichtlich im März 2025 rechtskräftig.

Was wird sich ändern?

Durch die neue Rechtslage sind schätzungsweise mindestens 30.000 (!) Unternehmen von den Vorgaben zur Cybersicherheit betroffen. Es müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Das betrifft beispielsweise die Umsetzung in den Bereichen Risikomanagement, Vorfallsmeldungen, Technik und Governance. Des Weiteren weiten sich staatliche Befugnisse – insbesondere durch die Registrierungs-, Unterrichtungs- und Meldepflichten – aus.

Auch die Sanktionsmöglichkeiten werden durch neue Bußgeldtatbestände erweitert, wobei die Bußgelder für Unternehmen zwischen 100 Tsd. und 10 Mio. Euro betragen können. Darüber hinaus ist unter bestimmten Umständen auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich?

Um den Anforderungen von NIS-2 gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre IT-Infrastruktur stärker absichern. Dazu gehören unter anderen Sicherheitsmaßnahmen die Einführung von Sicherheitsrichtlinien, regelmäßige Risikoanalysen, ein effektives Vorfallmanagement und eine lückenlose Dokumentation von Sicherheitsvorkommnissen.

Technische Maßnahmen wie die Absicherung von Netzwerken, der Schutz von Cloud-Diensten und regelmäßige Sicherheitsupdates sind ebenfalls erforderlich. Auch die Schulung der Mitarbeiter in Cybersicherheitsfragen und die Sicherstellung einer funktionierenden Notfallwiederherstellung sind entscheidende Sicherheitsmaßnahmen.

NIS-2 Datenabfrage

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten prüfen, ob sie von den Anforderungen betroffen sind.

Folgen Sie dazu einfach dem nachstehenden Button bzw. QR-Code zu unserer Datenabfrage. Anhand Ihrer Eingaben erhalten Sie von uns eine erste Rückmeldung, ob Sie betroffen sein könnten. In einem gemeinsamen (kostenfreien) Termin stellen wir Ihnen die gesetzlichen Anforderungen und die Möglichkeiten zur Umsetzung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen von NIS-2 vor und stimmen mit Ihnen ab, ob und wie wir Sie bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen können.

Sie haben Fragen zum Thema NIS-2?
Sie sind als Unternehmen betroffen? Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der NIS-2 Anforderungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach unter: NIS-2@perico-gmbh.de

Ihre Experten für maßgeschneiderte Sicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau – sprechen Sie uns an!