Was ist NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die EU-weite Mindeststandards für Cybersicherheit festlegt. In Deutschland werden ihre Anforderungen in Form des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) voraussichtlich im März 2025 rechtskräftig.
Was wird sich ändern?
Durch die neue Rechtslage sind schätzungsweise mindestens 30.000 (!) Unternehmen von den Vorgaben zur Cybersicherheit betroffen. Es müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, bspw. in den Bereichen Risikomanagement, Vorfallsmeldungen, Technik und Governance. Des Weiteren weiten sich staatliche Befugnisse – insbesondere durch die Registrierungs-, Unterrichtungs- und Meldepflichten – aus.
Auch die Sanktionsmöglichkeiten werden durch neue Bußgeldtatbestände erweitert, wobei die Bußgelder zwischen 100 Tsd. und 10 Mio. Euro betragen können. Darüber hinaus ist unter bestimmten Umständen auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten prüfen, ob sie von den Anforderungen betroffen sind. Ist dies der Fall, sollte ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut werden, welches die Anforderungen des Gesetzes erfüllt.
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?
Lassen Sie sich von uns beraten! Folgen Sie diesem Link zu unserer Datenabfrage. Anhand Ihrer Eingaben erhalten Sie von uns eine erste Rückmeldung, ob Sie betroffen sein könnten. In einem gemeinsamen (kostenfreien) Termin stellen wir Ihnen die gesetzlichen Anforderungen sowie die Möglichkeiten zur Umsetzung vor und stimmen mit Ihnen ab, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Cyber-Sicherheit mit Erfolg!
Sie haben Fragen zum Thema NIS-2?
Sie sind betroffen und benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach unter: NIS-2@perico-gmbh.de
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