Juli 2024

Foto- und Filmaufnahmen

Foto- und Filmaufnahmen können dem Datenschutz unterliegen, da das eigene Bild ein personenbezogenes Datum darstellen kann und entsprechend geschützt werden muss. Grundsätzlich gilt: Solange die Würde eines Menschen beachtet wird, dürfen Sie fotografieren und filmen. Manchmal brauchen Sie dazu die Einwilligung des Abgelichteten.

Wann unterliegen Fotos und Filme nicht dem Datenschutz?

Ein Foto oder ein Film unterliegt immer dann nicht dem Datenschutz, wenn

  • Personen darauf nicht zu erkennen sind
  • das Medienprivileg zählt (Pressearbeit)
  • es im privaten Umfeld erstellt wurde und nur einem ganz eingeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht wird.

In allen anderen Fällen unterliegen die Aufnahmen dem Datenschutz und es müssen die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden.

Wann braucht man keine aktive Zustimmung des Abgelichteten?

Ein Foto oder ein Film braucht keine aktive Zustimmung des Abgelichteten, wenn

  • Vertragserfüllung vorliegt (z.B. Foto des Brautpaares)
  • ein berechtigtes Interesse begründet ist
  • es Beiwerk einer Großveranstaltung oder eines Landschaftsbildes ist
  • es ein Bildnis der Zeitgeschichte ist.

In allen anderen Fällen benötigt man die aktive Zustimmung der abgelichteten Person(en), um die Aufnahmen verarbeiten, speichern und veröffentlichen zu dürfen.

Wenn Schutzbedürftige (z.B. Kinder) abgelichtet werden sollen, bedarf es immer der aktiven Zustimmung durch die Sorgeberechtigten.

Von Mitarbeitenden sollte die Einwilligung in die Fotonutzung im Rahmen des Onboarding-Prozesses eingeholt werden.

Bei Fragen zum Thema Foto- und Filmaufnahmen kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@perico-gmbh.de

Wir wünschen Ihnen eine datenpannenfreie Zeit.


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