Was ist hinsichtlich der Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu beachten?
Gemäß Art. 4 KI-VO ist sicherzustellen, dass das Personal, das KI-Systeme nutzt, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Umfang und Art der Sensibilisierung sind nicht näher festgelegt. Mit Hilfe dieses Newsletters können Sie bereits eine erste Sensibilisierung der Mitarbeitenden erreichen. Kontaktieren Sie uns gern, falls Sie weitere Sensibilisierungsmaßnahmen wünschen.
Des Weiteren sollten Vorgaben zur Nutzung von KI gemacht werden. Dies kann beispielweise über eine Richtlinie geschehen. Sprechen Sie uns gern an, falls Sie an dieser Stelle Unterstützung benötigen.
Wofür eignet sich KI?
Künstliche Intelligenz eignet sich insbesondere für folgende Aufgabengebiete:
- Ideenfindung, Brainstorming und Horizonterweiterung
- Analyse großer Datenmengen und das Erkennen von Mustern und Trends
- Repetitive, zeitaufwändige Aufgaben, deren korrekte Umsetzung leicht überprüft werden kann
Was ist bei der Nutzung von KI zu beachten?
Vor der Nutzung ist zu prüfen, ob der Einsatz der Anwendung im Einklang mit den Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen erfolgen kann. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die KI-Anwendung für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist.
Die Ergebnisse bzw. Antworten müssen inhaltlich überprüft werden (Plausibilitätscheck). KI-Ergebnisse dürfen niemals ohne Prüfung und Bestätigung verwendet oder veröffentlicht werden. Die Ergebnisse sollten insbesondere auf Diskriminierung (speziell im Bereich HR) überprüft werden, da diese aufgrund von Trainingsdaten entstehen kann.
In öffentlichen KI-Anwendungen dürfen keine schützenswerten Informationen und/oder personenbezogenen Daten eingegeben und keine Dateien hochgeladen werden. Mitarbeitende sollten diesbezüglich auf ihre Verschwiegenheitsverpflichtung hingewiesen werden. Daten sind nach Möglichkeit zu pseudonymisieren bzw. zu anonymisieren.
KI-Anwendungen sollten nur aus seriösen Quellen installiert werden. Des Weiteren sollten nur freigegebene KI-Anwendungen verwendet werden und KI-Anwendungen sollten nicht ohne Freigabe durch Plug-Ins erweitert oder verändert werden.
Wenn die KI Ihnen einen Link übermittelt, sollten sie nur auf diesen klicken, wenn Sie die Anwendung explizit um einen Link
gebeten haben. Andernfalls könnte es sich um einen kriminellen Angreifer handeln.
Kritische Entscheidungen sollten niemals von einer künstlichen Intelligenz getroffen werden.
Die Verwendung von privaten Accounts der Mitarbeitenden sollte untersagt werden.
Wie sollte man die Eingaben (Prompts) formulieren?
Folgende Inhalte sollten in einem Prompt enthalten sein:
- Wer? - In welcher Rolle soll die KI agieren?
- Was? - Welche konkrete Aufgabe soll die KI umsetzten?
- Für wen und warum? - Konkrete Beschreibung der Zielgruppe und des Ziels
- In welchem Format? - z.B. Wortanzahl, Keywords, mit/ohne Emojis,...
- In welchem Ton? - z.B. lustig, persönlich, Du/Sie-Form,...
Beispiel für einen Prompt im Bereich Social-Media-Marketing:
„Du bist Social-Media-Experte. Schreibe einen maximal 50 Wörter langen Instagram-Post für junge Erwachsene (18–25 Jahre), um sie für unser neues, innovatives Fitness-Gadget zu begeistern. Verwende mindestens zwei passende Emojis und schreibe locker, motivierend und in der Du-Form.“
Falls Sie Fragen zum Thema KI haben, kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@perico-gmbh.de
Wir wünschen Ihnen eine datenpannenfreie Zeit.
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