Am 01. 12. 2021 trat in Deutschland das neue TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) mit dem Ziel in Kraft, mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in der digitalen Kommunikation zu haben.
Enthalten sind vornehmlich:
- Bestimmungen für den Datenschutz im digitalen Austausch
- Neben den alten Regelungen aus anderen Gesetzen wurde vieles zentralisiert und neu bestimmt.
Neuigkeiten sind u.a.:
- Erben können Rechte des Endnutzers wahrnehmen. Beispiel: Zugriff auf Accounts von Verstorbenen.
- Das Speichern und Zugreifen auf Daten ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Endnutzers möglich. Es gibt wenige Ausnahmen dazu.
- Das TTDSG regelt erstmalig die Möglichkeit, dass zukünftig jeder Nutzer zentral seine Cookie-Einstellungen organisieren kann. Konkretes steht noch aus.
Im Rahmen der kommenden, europäischen ePrivacy-Verordnung (Schutz von personenbezogenen Daten im Internet) wird das TTDSG noch angepasst werden – wir halten Sie auf dem Laufenden.
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